Kaum ein Thema wird so kontrovers diskutiert in der Zahnmedizin wie die Verwendung von Amalgam als Füllungswerkstoff für Füllungen im Seitenzahnbereich.
Unbestritten ist das Material relativ preiswert, unkompliziert in der Verarbeitung und die Füllungen sind überwiegend lange haltbar.
Demgegenüber steht mittlerweile eine Fülle von Informationen, daß die nachweisliche Freisetzung von Quecksilber erhebliche gesundheitliche Schäden verursachen kann.
Deshalb wird in unserer Praxis seit vielen Jahren KEIN AMALGAM MEHRverarbeitet
Als Alternativen haben sich folgende Füllungsmaterialien bewährt :
- GLASIONOMERzemente (weiss)
- COMPOSITE und COMPOMERE (zahnfarben)
Unter günstigen Bedingungen , d.h. Möglichkeit der exakten Verarbeitung , guter Mundhygiene! und normaler Kaudruckbelastung , sind diese Füllungen ebenfalls ausreichend lange haltbar.
Vor allem in Schmelz- Dentin- Adhäsivtechnik verarbeitete COMPOSITE und COMPOMERE weisen mittlerweile neben einer guten Ästhetik auch eine hohe Festigkeit im Front – und Seitenzahnbereich auf.
Falls Haltbarkeit und Ästhetik auf Dauer nicht zufriedenstellend sind , bietet sich eine Versorgung mit laborgefertigten INLAYS oder KRONEN aus Gold , Verblend – oder Vollkeramik an.
Abrechnung und Erstattungsfähigkeit der Füllungsalternativen
Bei Privatversicherten sind i.d.R. alle Versorgungen erstattungsfähig .
Bei gesetzlich Versicherten gelten folgende Abrechnungsbestimmungen :
- Anstelle von Amalgam können einfache “weisse” Füllungen aus Glasionomerzement als Kassenleistung abgerechnet werden .
- Für hochwertige zahnfarbene Füllungen in Adhäsivtechnik und laborgefertigte Inlays gilt folgende Regelung : Wählt der Patient andere Materialien – mit höherem Arbeits- und Kostenaufwand – anstelle der Kassenleistung ,so hat er die Mehrkosten selbst zu tragen , die Kasse übernimmt nur den Anteil für die o.g. “einfache ” Füllung.
- Füllungen uf Wunsch des Patienten , für die nach Kassenrichtlinien keine Notwendigkeit besteht , haben keinen Anspruch auf Erstattung.
Wir beraten Sie gern, welche Versorgung für die zu behandelnden Zähne möglich und sinnvoll ist . Bei Patienten mit Allergien oder anderen chronischen Erkrankungen sowie im Rahmen einer Amalgamsanierung ist es häufig angebracht, die individuelle Verträglichkeit der in Frage kommenden Materialien zu testen.
Für alle Behandlungsmaßnahmen , die nach diesen Richtlinien nicht vollständig von Ihrer Kasse übernommen werden , erfolgt vor Behandlungsbeginn eine Vereinbarung und Kostenaufstellung .